Kreisparteitag am 11.06.2022

Satzungsänderungsanträge

Werte GenossX,

Anlässlich unseres 1. Kreisparteitag werden hier alle Satzungsänderumgsanträge veröffentlicht.
Alle GenossX im Rhein Sieg Kreis sind dazu berechtigt, solche Anträge einzureichen und darüber abzustimmen.

Kein totes Land

Der KreisPARTEItag möge beschließen, die Satzung des Kreisverbandes Rhein-Sieg der PARTEI „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ kurz Die PARTEI KV Rhein-Sieg, beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Siegburg am 25.01.2020 wie folgt zu ändern:

§X wird hinzugefügt, wobei dieser in der aktuell beschlossenen Fassung an der Stelle vor der Salvatorischen Klausel stehen soll. X ist durch die entsprechende Ziffer zu ersetzen.
„§X – Aufgaben des Kreisverband
(1) Zu den Aufgaben des KV Rhein-Sieg gehört es sich vermehrt um die Belange der Kreisgebiete ohne eigenen Ortsverband zu kümmern.“

Begründung:
Da der KV auch in den Gebieten ohne eigenen OV sowohl MitgliedX als auch Wahlvieh hat, sollten diese nicht vernachlässigt werden. Während MitgliedX und Wahlvieh der Gebiete mit eigenem OV sich an diesen wenden können, bleibt den anderen nur der Kreisverband. Deshalb sollte es dessen Aufgabe sein, sich vermehrt auch um diese Gebiete zu kümmern, selbst wenn niemensch von dort Explizit an den KV herantritt. Dies betrifft insbesondere Wahlen; Stammtische und andere Veranstaltungen sollten nach Bedarf und
Praktikabilität stattfinden.

Weniger ist mehr

Der KreisPARTEItag möge beschließen, die Satzung des Kreisverbandes Rhein-Sieg der PARTEI „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ kurz Die PARTEI KV Rhein-Sieg, beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Siegburg am 25.01.2020 wie folgt zu ändern:

§2 (entfällt)
„§3 (1) Dem Kreisvorstand gehören folgende Mitglieder an:
– Ein VorsintzendX
– Ein stellvertretende(r) VorsitzendX
– Ein SchatzmeisterX
– Ein GeneralsekretärX“
§3 (2)-(5) ohne Veränderung.
Die §§ 3, 4 und 5 werden wegen des entfallenden §2 zu jeweils §n-1, also entsprechend zu §2, §3 und §4.

Begründung:
In den vergangenen zwei Jahren, seit Bestehen der o.g. Paragrafen hat sich gezeigt, dass die Einteilung des Kreisgebietes in 3 Bezirke nicht notwendig ist und keine Anwendung fand. Darüber hinaus führt diese Einteilung mit den 3 stellvertretenden VorsitzendX zu einem unnötig großen KV-Vorstand, welchem die Größe eher zum Problem wird, als dass sie nützt.

Wirtschaftstreffen

Der KreisPARTEItag möge beschließen, die Satzung des Kreisverbandes Rhein-Sieg der PARTEI „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ kurz Die PARTEI KV Rhein-Sieg, beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Siegburg am 25.01.2020 wie folgt zu ändern:
§4 „(2) Die/Der GeneralsekretärX vertritt den Kreisverband gegenüber Behörden und Institutionen.“
„(5) Die/Der (stellvertretende) VorsitzendX organisiert in Regelmäßigen Abständen (1x pro Kalendermonat) einen Stammtisch für den Kreisverband. Dieser sollte möglichst in Präsenz, kann aber aus Gründen auch digital
stattfinden.“
Die Absätze (1), (3) und (4) bleiben unverändert

Begründung:
Kommunikativer Austausch ist wichtig. Da der bei der letzten Mitgliederversammlung versprochene Wanderstammtisch in den vergangenen 2 Jahren nahezu nie stattfand, ist es nötig, diesen in der Satzung zu verankern. Das Ausbleiben der KV-Stammtische
führte zu großem Unmut bei verschiedenen GenossX, fehlendem kreativen Austausch und mangelnder Vernetzung.

KV/OV-Kommunikation

Der KreisPARTEItag der Partei Die PARTEI, Kreisverband Rhein-Sieg, möge folgenden Beschluss zur Änderung der Satzung fassen:

Der § 4 wird um folgenden Absatz ergänzt:
Der Vorstand beruft alle zwei Monate, hilfsweise aus Gründen einmal im Quartal, einen Termin zur Besprechung unter den OV Vorständen mit dem KV Vorstand ein, damit sich diese über aktuelle Themen des KVs sowie die OVs untereinander austauschen können.

Begründung:
Der Rhein-Sieg-Kreis ist flächenmäßig recht groß und die Bergkäffer sind so weit ab vom Schuss und Internet, dass man von denen genau nichts mitbekommt. Um den Austausch untereinander und ggf. Aktionen OV übergreifend und ggf. sogar KV übergreifend (#fleißpunkte!) organisieren und abstimmen zu können, sollte eine solche Abstimmungsrunde abseits des regulären Stammtisches erfolgen.

Doppelspitze

Der KreisPARTEItag der Partei Die PARTEI, Kreisverband Rhein-Sieg, möge folgenden Beschluss zur Änderung der Satzung fassen:
§ 3 Abs. 1 der Satzung des KV Rhein-Sieg wird wie folgt geändert:
Dem Kreisvorstand gehören folgende Mitglieder an: – 2 gleichberechtigte VorsitzendX – 1 stellvertretendes VorsitzendX – 1 SchatzmeisterX – 1 GeneralsekretärX

Der § 4 ist entsprechend um folgenden Absatz zu ergänzen:
Die zwei gleichberechtigten VorsitzendX sind als Doppelspitze zu verstehen und können sowohl gemeinsam als auch unabhängig voneinander völkerrechtliche Erklärungen abgeben. Alle weiteren Handlungen sind nur gemeinsam oder unter Zuhilfenahme durch das stellvertretende VorsitzendX möglich.

Begründung:
Mit zentralisierter Macht durch einen VorsitzendX, welches allein entscheiden kann, damit haben wir in Deutschland Erfahrung. Leider nicht immer gute. Als Beispiel sei ausnahmsweise nicht der zweite Weltkrieg gemeint, sondern das Saarland – Der im Saarland zentralisierte Macht haben wir es seit dem 1. Januar 1957 zu verdanken, dass das „Arschloch von Rheinland-Pfalz“ (Zitat vom BPT 2022), nun Teil von Deutschland ist – in den Grenzen von 2022 (von der UNO so anerkannt und gewünscht). Dies hätte sich mit einer Doppelspitze ggf. verhindern lassen können und das „Arschloch von Rheinland-Pfalz“ wäre jetzt Frankreich.

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